MIETWAGEN NACH EINEM VERKEHRSUNFALL


Der Themenbereich rund um die Mietwagenkosten ist sehr komplex und vielschichtig. Die Erstattungsfähigkeit hängt erheblich von den individuellen Umständen eines Falles ab, sodass nachfolgend nur ein allgemeiner Überblick gegeben werden kann.
Dieser Überblick kann keine individuelle Beratung bei einem Anwalt ersetzen. In einem Beratungsgespräch werden Sie von Ihrem Anwalt anhand Ihres konkreten Einzelfalles aufgeklärt, inwieweit Sie einen Mietwagen nutzen können.


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Grundsätzlich gilt:

Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig oder nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht mehr verkehrssicher ist, können Sie in der Regel einen Mietwagen vom Unfalltag bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Reparatur nutzen. Aus unserem Gutachten geht stets hervor, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher und fahrfähig ist.

Die Reparatur muss jedoch zügig veranlasst und durchgeführt werden, um der entsprechenden Schadensminderungspflicht Genüge zu tun.

Wenn Ihr Fahrzeug durch eine kleinere Reparatur (sog. Notreparatur) wieder in einen fahrfähigen bzw. verkehrssicheren Zustand versetzt werden könnte, Sie aber keine Notreparatur in Auftrag geben und bis zum endgültigen Reparaturende einen Mietwagen nutzen möchten, muss die Versicherung der Gegenseite die Mietwagenkosten nur dann übernehmen, wenn auch ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch die provisorische Reparatur nicht in Auftrag gegeben hätte.

Das Recht der Mietwagennutzung gilt nicht uneingeschränkt. Wir möchten die häufig auftretenden Fälle der Einschränkungen im Überblick darstellen:


Der Mietwagen muss tatsächlich genutzt werden, d.h. es muss eine gewisse Fahrstrecke zurückgelegt werden. Diese liegt bei ca. durchschnittlich 20 km pro Anmietungstag. Anderenfalls wäre Ihnen auch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln/Taxen zumutbar gewesen.

Es sollte immer ein klassenniedrigeres Fahrzeug angemietet werden, da Ihnen sonst Ihre Eigenersparnis angerechnet wird. Die Eigenersparnis liegt zwischen 3% und 15% der Mietwagenkosten und beschreibt den Wert, welche Sie sparen, zumal Ihr eigenes Fahrzeug nicht genutzt wird und folglich kein Verschleiß eintritt.

Sollte Ihr verunfalltes Fahrzeug einen Totalschaden erlitten haben, können Sie einen Mietwagen für die sog. Wiederbeschaffungsdauer nutzen. Diesen Zeitraum legen wir als Sachverständige in unserem Gutachten fest. In der Regel beträgt dieser Zeitraum 12-14 Kalendertage.


Um die angemessene Höhe der Mietwagenkosten zu ermitteln, ziehen wir verschiedene Modelle heran, z.B. die Fraunhofer-Erhebung oder die Schwacke-Liste.

Die Versicherungen legen ihrer Berechnung oft Vergleichsangebote aus dem Internet über Mietwagentarife zu Grunde, welche zum Teil weit unterhalb der von den Mietwagenfirmen abgerechneten Tarife liegen.

Die Handhabung der Abrechnung der Mietwagenkosten ist auch in der Rechtsprechung uneinheitlich und muss anhand jedes Einzelfalles genau geprüft werden.

Sollten in Ihrem Fall Kürzungen der Mietwagenkosten vorgenommen werden, so sollten Sie das Gespräch mit der Mietwagenfirma suchen, damit die offenen Posten geklärt werden. Sofern Sie anwaltlich vertreten sind, wird Ihr Anwalt dies für Sie übernehmen.