SCHMERZENSGELD NACH EINEM VERKEHRSUNFALL


Das Thema Schmerzensgeld bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist ein wichtiges Thema, welches zu oft auf die leichte Schulter genommen wird. Sofern Sie hierbei nicht professionell beraten werden, wird es auch mal vernachlässigt.


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Folgende Voraussetzungen und Kriterien gelten für den Erhalt von Schmerzensgeld:


Die Grundvoraussetzung schlechthin ist, dass die Unfallschuld alleine beim Unfallgegner liegt.

Sie als Geschädigter müssen den Unfall als Ursache Ihrer Beschwerden nachweisen.

Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld besteht mindestens drei Jahre.


Das Schmerzensgeld dient dazu, den immateriellen Schaden auszugleichen. Das heißt, dass alle Kosten für notwendige Behandlungen inkl. benötigter Medikamente von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden.

Besonders wichtig ist es, dass alle Quittungen, die im Zusammenhang mit dem Schmerzensgeld stehen (z.B. Taxiquittungen, Apothekenquittungen und sogar Parkquittungen) aufbewahrt werden, damit Sie diese Kosten abrechnen können.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig vom Verletzungsgrad, der Dauer der Behandlung, Einschränkungen im Alltag oder im Beruf und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Ihre Ansprüche setzt unser qualifizierter Fachanwalt für Sie durch.