VERSCHIEDENE ARTEN VON GUTACHTEN


Die Art des Gutachtens hängt maßgeblich von seinem jeweiligen Erstellungsgrund ab. Man unterscheidet eine Vielzahl von Gutachten, die wir nachfolgend in ihren häufigsten Erscheinungsformen näher beschreiben wollen.


4 min Lesezeit

Kaskogutachten


Sofern Sie einen Unfall selbst verschuldet haben und den Schaden von Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung erstatten lassen möchten, dann wenden Sie sich am besten an Ihre eigene KFZ-Versicherung. Hier wird Ihnen in der Regel weitergeholfen.

Bei einem Teil- oder Vollkaskoschaden beauftragt die Versicherung einen Gutachter oder schlägt Ihnen alternative Wege zur Feststellung der Schadenshöhe vor.

Sollten Sie allerdings mit dem Gutachten der Versicherung nicht zufrieden sein, steht es Ihnen frei, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, um mögliche Fehler im Gutachten aufzudecken.

Haftpflichtgutachten

Wenn Sie den Unfall oder den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht selber verursacht haben, dann spricht man von einem Haftpflichtschaden . Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug ist angehalten, eine Haftpflichtversicherung zur Zulassung des Fahrzeuges nachzuweisen.

Dabei sind Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall nicht an die Weisungen der Versicherung gebunden. Sie dürfen und sollten sich daher einen freien und unabhängigen Gutachter aussuchen und beauftragen. Dieser Gutachter agiert ausschließlich in Ihrem Interesse und nicht im Interesse der Versicherung.

Wir als Duran KFZ-Sachverständige bieten Ihnen zügig zeitnahe Termine an und besichtigen Ihr Fahrzeug an dem Ort, an dem Sie es wünschen. Ob bei der Arbeit, bei Ihnen zu Hause oder wo es Ihnen am besten passt. Im Anschluss an die Besichtigung und der Begutachtung erstellen wir Ihnen in kürzester Zeit ein umfangreiches und fachgerechtes Gutachten.

Aus diesem Gutachten gehen verschiedenste Informationen hervor. In erster Linie kalkulieren wir die exakte Schadenshöhe und den genauen Reparaturweg. Weiterhin wird die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt.

Sie erhalten immer eine Kopie unseres Gutachtens für Ihre Unterlagen.

Eine weitere Kopie leiten wir gerne Ihrem Rechtsanwalt oder aber unserem Partneranwalt zu.

Bei einem Haftpflichtgutachten , also einem Fall, indem Sie keine Schuld tragen und der Verursacher bekannt ist, werden alle anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen.

Zu den Kosten gehören in der Regel die Sachverständigenkosten, die Rechtsanwaltskosten, die Reparaturkosten, der Nutzungsausfall, die Abschleppkosten und ggf. die Wertminderung.

Für Sie ist der gesamte Service also völlig kostenlos!

Wertgutachten

Ein Gutachter wird auch dann benötigt, wenn Sie den Wert Ihres Fahrzeuges ermitteln möchten. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Oldtimer. Dann sprechen wir von einem Wertgutachten.

Die Einzelheiten zum Wertgutachten finden Sie in einem gesonderten Blogbeitrag auf unserer Homepage.


Zurück zu den Blogeinträgen