BEWAHREN SIE RUHE, ZUSAMMEN KRIEGEN WIR DAS WIEDER HIN!


Wir kennen Ihre Schadensersatzansprüche! Mit unserer Unterstützung werden Ihre rechtlichen Ansprüche in einem neutralen Unfallgutachten aussagekräftig, rechtssicher und unabhängig festgehalten und bei der Versicherung des Unfallverursachers eingefordert. Gemeinsam mit unserer starken Partnerkanzlei setzen wir Ihre Rechte durch!

Uns zeichnet eine unabhängige, zuverlässige und schnelle Arbeitsweise aus.

Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Expertise zur Seite und bieten kompetente Beratung durch unsere erfahrenen und regelmäßig geschulten Gutachter.

Kleiner Schaden bis 750€ (Bagatellschaden)? Wir prüfen das gerne für Sie.

Ihr Recht

Die Rechtsprechung ist eindeutig. § 249 BGB räumt Ihnen im Falle eines unverschuldeten Schadensfalles das Recht ein, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadensart und -höhe zu beauftragen. Sie sollten in jedem Fall auf Ihr Recht bestehen und dieses einfordern.

Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie durch den gesamten Schadensregulierungsprozess begleitet und Ihre Schadensersatzansprüche in vollem Umfang bei der gegnerischen Versicherung einfordert.

Was Sie unbedingt beachten sollten:


Keine Schuld bzw. Teilschuld vor Ort einräumen.

Hat man nämlich eine Mitschuld am Unfall, so übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten nur anteilsmäßig, entsprechend der Mitverschuldungsquote


Keine Gutachter-Empfehlungen der gegnerischen Versicherung annehmen.

Eine solche Empfehlung erfolgt natürlich nicht uneigennützig. Das Ziel eines versicherungsnahen Gutachters wird es sein, die Interessen der Versicherung zu vertreten, indem der Schaden eher niedrig beziffert wird.


Keine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung über Werkstatt und Mietwagen eingehen.

Betroffene haben in der Regel freie Wahl und sind nicht an die Anweisungen der gegnerischen Versicherung gebunden.


Die gegnerische Versicherung nicht selbst kontaktieren.

Überlassen Sie uns die Arbeit und lehnen Sie sich bequem zurück. Wir regeln das für Sie.


WOZU BRAUCHEN SIE IM HAFTPLICHTSCHADENSFALL EIN UNABHÄNGIGES GUTACHTEN?

Um Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen

Um ggf. den Nutzungsausfall/ die Wertminderung festzustellen und dessen Höhe zu ermitteln

Um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln (Wert des Fahrzeuges vor Schadenseintritt)

Um den Restwert zu ermitteln (Wert des Fahrzeuges in beschädigtem Zustand)

Um eine Beweissicherung durchzuführen

Um die Reparaturkosten zu ermitteln

RECHTSANWALT JA ODER NEIN?


Es ist stets ratsam, einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu nehmen. Es stehen die Interessen der gegnerischen Versicherung, den Kostenaufwand so gering wie möglich zu halten, gegenüber Ihren, die der maximalen Schadensersatzforderung.

Als Laie ist man sich zumeist nicht bewusst über seine Rechte. Folglich sind Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall gut beraten, die Aufgabe einem kompetenten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu überlassen, so dass die maximale Schadensersatzforderung rechtssicher erzielt werden kann.

Das Amtsgericht Dortmund erklärte: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen“. Es ging um 645 Euro (Az. 431 C 2044/09). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nannte es sogar fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13)



Gründe für einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall


Kein finanzielles Risiko. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die Kosten für den Rechtsanwalt zu bezahlen.

Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht handelt nur in Ihrem Interesse und setzt Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.

Die Formalitäten nach einem Verkehrsunfall sind zeitaufwendig und kompliziert. Der Rechtsanwalt übernimmt für Sie die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Sie sparen Zeit und Nerven.

Gerne vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Da dieser bei einem unverschuldeten Schadensfall von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird, benötigen Sie weder eine Rechtschutzversicherung, noch müssen Sie in Vorleistung gehen.