UNSERE LEISTUNGEN


Nachfolgend bieten wir eine Reihe von gutachterlichen Leistungen an, um Sie optimal zu unterstützen. Für uns hat Ihre Zufriedenheit höchste Priorität. Lassen Sie sich in einem Erstgespräch kostenlos von uns beraten.

UNFALLGUTACHTEN

Ein Unfall ist rasch passiert. Eine kleine Unachtsamkeit im täglichen Straßenverkehr reicht aus und schon ist ein Schaden entstanden. Folglich wird ein Unfallgutachten bzw. Schadensgutachten dann benötigt, wenn an Ihrem Fahrzeug Schäden entstehen, die sowohl auf eigenes als auch ein Fremdverschulden zurück zu führen sind. Dieses wird in der Regel nach einem Verkehrsunfall durch die Versicherungen eingefordert.

Der Inhalt des Gutachtens dient als eine objektive Richtgröße und stellt somit die Grundlage für die Schadensabwicklung dar. Als Kerngrößen sind an dieser Stelle insbesondere die Schadensart und -höhe, der Wert bzw. Restwert (Wert des Fahrzeuges in beschädigtem Zustand) des Fahrzeuges, aber auch dessen Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor Schadenseintritt) zu benennen.

Neben dem feststellenden als auch beweissichernden Charakter stellen wir in unserem Gutachten das Ergebnis sicher, dass sämtliche Schäden vollständig erkannt, beziffert und vollumfänglich beseitigt bzw. ersetzt werden. So ist es unser oberstes Ziel, dass dem Geschädigten im Nachhinein keine Nachteile entstehen. Nachfolgende Ausführen bieten Einzelheiten über die zwei grundlegenden Arten eines Schadensgutachtens. Zum einen die KFZ-Haftpflichtschäden (begründen rechtliche Schadensersatzansprüche) und zum anderen die KFZ-Kaskoschäden (begründen lediglich vertragliche Ansprüche).

HAFTPFLICHTGUTACHTEN


Wenn Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, dann ist die Erstellung eines Haftpflichtgutachten erforderlich. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, den Schaden in vollem Umfang zu ersetzen, der durch das Unfallereignis entstanden ist. Dies gilt für sämtliche Kosten , die entstehen, um entweder Ihr Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, oder ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben. Dies betrifft im Wesentlichen, in Hinblick auf den entstandenen Schaden am Fahrzeug, die Kosten für:

die Beauftragung eines freien, unabhängigen Sachverständigen IHRER Wahl

die Abschleppkosten für das verunfallte Fahrzeug

die Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfall für die Reparaturdauer

die Kosten für juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt IHRER Wahl

ggf. weitere entstandene Kosten


Damit Sie Ihre Forderungen geltend machen können, müssen Sie diese grundsätzlich belegen. Sie sind als Geschädigter beweispflichtig, den entstandenen Schaden nachzuweisen und zu beziffern.
Wir ermitteln wir für Sie die Schadensart und -höhe und prüfen anhand des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges die Durchführbarkeit eine Reparatur.

Im Falle der möglichen Reparatur ermitteln wir für Sie unter anderem die anfallende Wertminderung Ihres Fahrzeuges und den üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung. Sofern es sich bei dem vorliegenden Schaden um einen Totalschaden handelt, werden weitere Größen hinzugezogen und ganzheitlich betrachtet. Hierzu zählt der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall, der Restwert Ihres Fahrzeuges nach dem Unfall und die Wiederbeschaffungsdauer, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Ansprüche mit einem entsprechenden Haftpflichtgutachten und der Fotoserie (Beweissicherung) belegen und damit geltend machen können. Unser Service ist für Sie als Unfallgeschädigter absolut kostenlos. Wir rechnen ausschließlich mit der gegnerischen Versicherung ab.

KASKOGUTACHTEN


Im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden, bei dem der Versicherungsnehmer gleichzeitig der Unfallverursacher ist, sind bei einem Kaskoschaden Unfallverursacher und -geschädigter identisch. Kaskoschäden werden in Voll- und Teilkaskoschäden unterschieden.

Zu den Kaskoschäden gehören nicht nur selbst verursachte Unfälle mit geschädigten Verkehrsteilnehmern. Ein Kaskoschaden kann auch durch Wildtiere, Hagel, Sturm oder Überschwemmung eintreten.

Im ersten Fall handelt es sich um einen Vollkaskoschaden, im zweiten Fall um einen Teilkaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden haben Versicherungsnehmer Anspruch auf unfallbedingten Schadenersatz. Umfang und Höhe des Schadenersatzes richten sich nach den Vertragsbestandteilen und sind somit im Versicherungsvertrag geregelt. Versicherungen benötigen zur Ermittlung der Schadenshöhe, für den niemand in Haftung genommen werden kann, ein Kaskoschadengutachten. Ob die Versicherung die Kosten für das Gutachten übernimmt, sollte mit dieser im Vorhinein abgestimmt werden. Bevor ein Gutachten zu Kaskoschäden in Auftrag gegeben wird, muss daher erst die Entscheidung der Versicherung auf Kostenübernahme abgewartet werden, da dieser in der Regel das Weisungsrecht hat. Die KFZ-Versicherung hat das Recht, einen eigenen Gutachter zur Begutachtung zu schicken.

WERTGUTACHTEN


Umfangreiches Wertgutachten, insbesondere für Sonderfahrzeuge wie Oldtimer und Exoten.


Wer sein Fahrzeug über viele Jahre in Besitz hat und lange fährt, hat es vermutlich besonders gern. Bei einem Unfall jedoch zahlt die Versicherung häufig nur den Schrottwert. Ein qualifiziertes und umfangreiches Wertgutachten kann hierbei Abhilfe schaffen.

In vielerlei Situationen kann es ratsam sein, sich den Wert seines Autos bestimmen zu lassen. Als Beispiele sei ein möglicher Kauf oder Verkauf eines bereits genutzten Fahrzeuges erwähnt. Nicht selten ist es von der Fahrzeugbewertung abhängig, welche Preise für einen Gebrauchtwagen oder Oldtimer erzielt werden können.

Das Wertgutachten für ein KFZ steht am Ende der so genannten Fahrzeugbewertung. Wir überprüfen hierbei eine Reihe von wertrelevanten Faktoren um anschließend den Händlereinkaufspreis, den Händlerverkaufswert oder auch den Wiederbeschaffungswert zu bestimmen. Dabei werden alle Informationen rund um das Fahrzeug gesammelt, notiert und ihr Beitrag zum Wert des KFZ bestimmt.

KURZBEWERTUNG


Sie möchten den Wert Ihres Fahrzeuges erfahren?


Bei der sogenannten Kurzbewertung handelt es sich um eine grobe, äußerliche Inaugenscheinnahme durch unsere Sachverständigen. Sie teilen dem Sachverständigen alle Ihnen bekannten Informationen inkl. Mängel und Schäden am Fahrzeug mit.

Die Kurzbewertung dient hauptsächlich zur Versicherungseinstufung und eignet sich weniger für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges.

KAUFBERATUNG


Beratung vor dem Autokauf!


Sie möchten sich ein neues Fahrzeug zulegen und brauchen dabei einen kompetenten Partner an Ihrer Seite? Kein Problem, lassen Sie uns das Auto für Sie prüfen!

Wir beraten und begleiten Sie beim Erwerb eines neuen Fahrzeuges.

Wir sind in vielen Teilen NRWs für Sie unterwegs und prüfen auf Ihren Wunsch hin auch direkt am Fahrzeugestandort!

Weitere Informationen und spannende Blogbeiträge finden Sie unter „Wissenswertes“.