Sie hatten einen Autounfall und benötigen einen Gutachter?


Wir begleiten Sie durch den gesamten Schadensregulierungsprozess!

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In 3 Schritten zur Unfallabwicklung


Schadensmeldung

Sie melden uns Ihren Schaden ganz bequem via Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Wir beraten Sie kostenlos, klären noch offene Fragen und vereinbaren einen Besichtigungstermin.


Auftragsabwicklung

Wir begutachten Ihr Fahrzeug und erstellen ein aussagekräftiges Gutachten für Sie. In der Regel ist das Gutachten binnen 24h erstellt und an die Versicherung des Unfallverursachers verschickt.


Kostenübernahme

Unfallschaden auszahlen oder reparieren lassen, Sie haben die Wahl! Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Im Falle der Reparatur haben Sie freie Werkstattwahl.


UNSERE LEISTUNGEN


WAS SIE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL WISSEN SOLLTEN



KFZ-SACHVERSTÄNDIGENBÜRO DURAN


„Wir bringen Ihren Schadensfall auf den Punkt."


M.Sc. Wirt.-Ing. Mikail Duran

Getreu unserem Motto unterstützen wir Sie als Spezialist für qualifizierte Schadens- und Wertgutachten im gesamten Abwicklungsprozess. Von der Beweissicherung über die Ermittlung der Schadenshöhe bis hin zur Wertermittlung Ihres Fahrzeuges stehen wir Ihnen zur Seite. Profitieren Sie von unserer einschlägigen Expertise, Beratung und unserem Netzwerk.

Dank unserer jahrelangen Erfahrung im KFZ-Umfeld, insbesondere in den Bereichen Karosserie, Motoren und Getriebe, erstellen wir für Sie versicherungsunabhängige und neutrale KFZ-Schadensgutachten nach Verkehrsunfällen oder Schäden an Ihrem Fahrzeug. Gemeinsam mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht setzen wir Ihr Recht auf Schadensersatzansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers durch.

Als unabhängige und zertifizierte KFZ-Sachverständige beraten wir Sie gerne! Neben unserem Standort in Bergneustadt sind wir im gesamten oberbergischen, märkischen sowie rheinisch-bergischen Kreis unterwegs und erweitern kontinuierlich unsere Einsatzgebiete in ganz NRW für Sie. Wir sind nur einen Anruf entfernt!

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)

Wofür brauche ich ein Gutachten?

In erster Linie benötigen Sie ein Gutachten für die Beweissicherung. Das Schadensgutachten schafft hierbei die Grundlage und beziffert die Höhe Ihrer Schadensersatzansprüche. Sämtliche Mängel werden durch den KFZ-Sachverständigen entsprechend dokumentiert und bewertet, sodass der nötige Aufwand für eine Reparatur ermittelt werden kann. Das Gutachten stellt somit das Fundament dar, um sich die Reparaturkosten von der Versicherung des Unfallverursachers erstatten zu lassen.

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Die Kosten für das Gutachten werden bei einem unverschuldeten Unfall vom Verursacher bzw. dessen eintretender Haftpflichtversicherung getragen, zumal nach ständiger Rechtsprechung des BGH’s die Kosten des Gutachtens zum Schaden dazuzählen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen.

Welche Rechte habe ich bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem Unfall, den Sie nicht verschulden, haben Sie primär das Recht auf einen unabhängigen Gutachter IHRER Wahl. Lassen Sie sich keineswegs auf einen Sachverständigen der Versicherung verweisen, denn dieser wird hauptsächlich die Interessen der Versicherung wahren und nicht Ihre. Darüber hinaus steht Ihnen Rechtsbeistand zur Wahrung Ihrer Interessen und Schadensersatzansprüche zu, insbesondere im Fall der unklaren Schuldfrage am Unfall. Zwei wesentliche Rechte, auf die Sie unter keinen Umständen verzichten sollten.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Sofern sich der voraussichtliche Schaden bis etwa 750 Euro (sog. Bagatellschaden) erstreckt reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Doch Vorsicht: Was auf den ersten Blick nach einem unbedeutenden Blechschaden aussieht, kann weitreichende Folgen haben. Hier ist die Expertise eines unabhängigen und qualifizierten KFZ-Sachverständigen ratsam. Ob es sich bei Ihnen tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, prüfen wir gerne für Sie an Ort und Stelle.

Wo wird der Schadensfall aufgenommen?

Ganz egal, wo Sie und Ihr beschädigtes Fahrzeug zu finden sind – wir sind im gesamten oberbergischen, märkischen sowie rheinisch-bergischen Kreis im Einsatz und kommen auf Wunsch direkt zu Ihnen. Gerne können Sie uns auch an unserem Standort in Bergneustadt besuchen.

Kann ich mir die Reparatursumme auch auszahlen lassen?

Ja! Im Rahmen der sog. fiktiven Abrechnung können Sie sich für die Auszahlung der Schadenssumme statt Übernahme der Reparaturkosten entscheiden. Bei einer fiktiven Abrechnung wird der Nettoreparaturwert nach Gutachten ausgezahlt.